Der Schulverein

Mit der Unterzeichnung des Krippen- Kindergarten- oder Schulvertrages werden die Eltern Mitglieder unseres Schulvereins.
Die Form des Vereins bietet sich für die Träger freier Bildungseinrichtungen u.a. deshalb an, weil das deutsche Vereinsrecht nur wenige Vorgaben macht und so einen breiten Spielraum für die Gestaltung der Selbstverwaltung lässt. Dass die Eltern ebenso wie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Mitglieder des Schulvereins sind, bringt zum Ausdruck, dass sie nicht nur als „Kunden“ eine Bildungsdienstleistung in Anspruch nehmen, sondern als „Mitunternehmer“ das Leben des Schulvereins wesentlich mittragen und mitgestalten.

Da die Haller Waldorfschule, wie viele andere Waldorfschulen auch, durch eine Elterninitiative gegründet wurde, dürfte diese besondere Stellung der Eltern im Schulzusammenhang ohne Weiteres einleuchten. 30 Jahre nach der Gründung stehen verständlicher Weise nicht alle Elternteile der über 300 Elternhäuser mehr in einem so tragenden Verhältnis der Verantwortung und des Engagements zum Schulverein wie die Gründer. Auch die inzwischen über 70 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Schulvereins können und wollen nicht alle im gleichen Umfang in der Selbstverwaltung initiativ werden. Erhalten bleibt aber das Prinzip, dass jede und jeder sich beteiligen kann in der Gestaltung unserer Lebens- und Arbeitszusammenhänge und dass diese Gestaltung nur gelingen kann, wenn sie von der Gemeinschaft getragen wird.

Wie jeder Verein hat auch unser Schulverein eine Mitgliederversammlung und einen Vorstand. Die Mitgliederversammlung wird vom Vorstand zweimal im Jahr einberufen. Auf der Versammlung vor den Sommerferien entscheiden die Mitglieder über die wirtschaftliche und pädagogische Planung für das kommende Schuljahr, auf der Versammlung vor den Weihnachtsferien nehmen sie die Tätigkeits- und Rechenschaftsberichte des Vorstands, der Schulführungskonferenz, des Schulrates und der SMV entgegen. Die Mitgliederversammlung wählt den Vorstand und kann ihm das Vertrauen entziehen. Gegebenenfalls wäre sie auch für die Auflösung des Schulvereins verantwortlich.

Im Vorstand sitzen entsprechend der gemeinsamen Verantwortung für die Schulgemeinschaft 3 Vertreter der Elternschaft und 3 Vertreter des Kollegiums. Der Vorstand ist rechtlicher Vertreter des Schulvereins und übernimmt die Rolle des Arbeitgebers für die Mitarbeiter. Er kümmert sich insbesondere um die Sicherung der wirtschaftlichen Grundlagen des Schulvereins.  Die laufenden Geschäfte besorgt im Auftrag des Vorstands das Geschäftsführungs- und Verwaltungsteam im „Grünen Haus“ mit den Arbeitsbereichen Technik, Gelände und Gebäude; Buchhaltung, Finanzen und Personalwesen; Pädagogik, Statistik, innere und äußere Kommunikation.


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