Für die Kinderkrippe ist aus wirtschaftlich-rechtlichen Gründen eine von der allgemeinen Beitragsordnung von Schule und Kindergarten gesonderte Beitragsordnung notwendig.
Für den Besuch der Kinderkrippe an 5 Tagen pro Woche, bei einer täglichen Öffnungszeit von 8 Stunden und insgesamt 8 Wochen Ferien im Jahr, gilt ein allgemeiner Elternbeitrag von Euro 370.- pro Monat.
Bei Besuch der Kinderkrippe an weniger als 5 Tagen pro Woche reduziert sich der monatliche Beitrag wie folgt:
4 Tage 320.- €
3 Tage 270.- €
Dazu kommt ein Essensgeld von bis zu 50.- € (wird bar in der Kinderkrippe direkt abgerechnet).
Dieser Beitrag ist völlig unabhängig davon, ob weitere Kinder der Familie sich im Kindergarten oder Schule befinden und hat auch keinen Einfluss auf den Elternbeitrag solcher Eltern für Kindergarten und Schule.