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Der Schulverein

Mit der Unterzeichnung des Krippen- Kindergarten- oder Schulvertrages werden die Eltern Mitglieder unseres Schulvereins.
Die Form des Vereins bietet sich für die Träger freier Bildungseinrichtungen u.a. deshalb an, weil das deutsche Vereinsrecht nur wenige Vorgaben macht und so einen breiten Spielraum für die Gestaltung der Selbstverwaltung lässt. Dass die Eltern ebenso wie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Mitglieder des Schulvereins sind, bringt zum Ausdruck, dass sie nicht nur als „Kunden“ eine Bildungsdienstleistung in Anspruch nehmen, sondern als „Mitunternehmer“ das Leben des Schulvereins wesentlich mittragen und mitgestalten.

Kollegiale Selbstverwaltung

Mit den aus dem Vereinsrecht gegebenen Organen der Selbstverwaltung stehen die Organe der kollegialen Selbstverwaltung in einer engen Zusammenarbeit.
Obwohl z.B. für die Aufgaben der Prüfungsorganisation und der Lehrergenehmigung gegenüber dem Schulamt und dem Regierungspräsidium einzelne Kolleginnen und Kollegen als Repräsentanten der Schulleitung benannt sind, gibt es an unserer Schule wie auch an anderen Waldorfschulen kein Rektorat.

Das wichtigste Initiativ- und Entscheidungsgremium in pädagogischen Fragen und Personalfragen ist die „Schulführungskonferenz“. Sie ist in der Regel mit 10-12 Kolleginnen und Kollegen besetzt, von denen viele über Jahre hin kontinuierlich mitarbeiten.

Schulrat

Zentrales Organ für den Austausch aller Gruppen und Gremien zu allen Belangen des schulischen Lebens ist der Schulrat. Einmal im Monat kommen in ihm Elternvertreter aus allen Gruppen der Kinderkrippe und des Kindergartens und allen Schulklassen mit Vertretern der Schulführungskonferenz, weiteren Vertretern des Kollegiums, der Geschäftsführung und Verwaltung, der Schülermitverantwortung und dem Vorstand zusammen. In allen Vorhaben die mit wesentlichen Änderungen der Pädagogik oder erheblichen zusätzlichen Belastungen des Schulhaushaltes zusammenhängen, ist der Schulrat nicht nur Forum des Austauschs und der Meinungsbildung, sondern kann auch gegenüber konkreten Anträgen zu solchen Vorhaben einen Zustimmungsvorbehalt geltend machen, was dann eine Überarbeitung des Vorhabens erforderlich macht.

Selbstverwaltung als Lebenselement und anhaltender Lernprozess der Schulgemeinschaft

Autonomie, das Recht, sich selbst zu verwalten, ist ein wesentliches Lebenselement der Waldorfschulen. Zwar sind im Hinblick auf das Prüfungswesen und die Lehrergenehmigung Vorgaben der staatlichen Kultusbürokratie zu berücksichtigen, aber in die Unterrichtsgestaltung und die Organisation des Schulbetriebs wird nicht hierarchisch hineinregiert. Dieser Gestaltungsfreiraum im Bildungswesen ist ein hohes Gut. Es wäre merkwürdig und würde dem Grundimpuls eines freien Geisteslebens widersprechen, wenn wir diesen Freiraum nach innen nun nicht mit der Ermöglichung selbstbestimmten Handelns und dessen Verwirklichung in Mitbestimmungsmöglichkeiten für die Mitglieder der Schulgemeinschaft ausgestalten würden.

Vertrauensrat

Wo die Zusammenarbeit in der Gemeinschaft nicht gelingt, ist das offene Gespräch der direkt Betroffenen das wesentliche und beste Mittel, um das Bewusstsein für mögliche Probleme, für unterschiedliche Sichtweisen, Bewertungen und Wünsche zu wecken, Missverständnisse aufzulösen und eventuell einen Ausgleich zwischen abweichenden Positionen zu finden. Es kann aber auch vorkommen, dass das Bemühen um solch ein offenes Gespräch schon im Ansatz scheitert oder das Gespräch nicht zu einer Annäherung in wechselseitigem Verständnis, sondern zu einer Verhärtung der Positionen führt.

Für die Hilfestellung in solchen Konfliktsituationen gibt es an unserer Schule den Vertrauensrat. Unter seinen 6 Mitgliedern sind Kolleginnen und Kollegen, Eltern, ehemalige Eltern und gelegentlich auch „Externe“, die nicht Mitglieder des Schulvereins sind oder waren, aber dessen Zielen kenntnisreich und wohlwollend verbunden sind. Entscheidendes Merkmal der von einer Delegation des Schulrats gesuchten und vorgeschlagenen und von der Mitgliederversammlung berufenen Mitglieder des Vertrauensrates ist es, dass sie wirklich vertrauensvoll – unparteiisch und verschwiegen –  mit den an sie herangetragenen Konflikten umgehen. Dabei können sie regelmäßig auch auf eine professionelle Qualifikation in Verfahren der Mediation zurückgreifen. Der Vertrauensrat ist selbst kein Entscheidungsgremium. Wo neben dem Bemühen, das Gespräch zwischen Konfliktparteien (wieder) in Gang zu bringen und hilfreich zu strukturieren auch Maßnahmen oder Entscheidungen von Gremien der Selbstverwaltung erforderlich sind, informiert der Vertrauensrat diese.

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