Förderunterricht – Heileurythmie – Schularzt – Inklusion

Um das Lernen und die Entwicklung der Kinder und Jugendlichen so gut wie möglich zu begleiten, kann es erforderlich sein für kürzere oder längere Zeit eine besondere individuelle Förderung zu geben. Dafür gibt es bei uns Förderunterricht im Umfang von insgesamt 11 Wochenstunden, der von verschiedenen dafür zusätzlich qualifizierten Kolleginnen auf Anregung der Klassenlehrerin oder des Klassenlehrers und nach Rücksprache mit den Eltern durchgeführt wird. In diesem, gelegentlich auch in kleinen Gruppen erteilten Unterricht können zum Beispiel besondere Schwierigkeiten beim Lesen, Schreiben und Rechnen überwunden werden.


Gelegentlich stehen hinter schulischen Schwierigkeiten auch gesundheitliche Probleme. Unser Schularzt, der für vier Stunden in der Woche an der Schule ist, kann im Austausch mit der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer und den Eltern die Aufmerksamkeit auf solche Hintergründe richten, einem entsprechenden Verdacht nachgehen und therapeutische Anregungen geben. Als besondere therapeutische Möglichkeit steht an unserer Schule die Heileurythmie – ebenfalls im Umfang von insgesamt 11 Wochenstunden – zur Verfügung. Der Schularzt und der Heileurythmist entscheiden im Einvernehmen mit den Eltern und dem Klassenlehrer, ob ein Kind zeitweilig Heileurythmie erhält und welche Übungen es dabei braucht. Der Schularzt steht als Ansprechpartner für Oberstufenschüler, Eltern und Mitarbeiter zur Verfügung und unterliegt der üblichen ärztlichen Schweigepflicht.

Wo es sinnvoll erscheint, einzelnen Schülerinnen oder Schülern für eine längere Zeit eine Begleitperson zur Verfügung zu stellen, die sie bei der Teilhabe an Lernprozessen und sozialen Prozessen unterstützt, bemühen wir uns gemeinsam mit den Eltern um die Finanzierung einer solchen Hilfe durch das Jugendamt und sorgen für eine gute Einbindung der Begleitperson in den Schulalltag.
Auch ermöglichen wir, wo Eltern dies wünschen, eine inklusive Beschulung von Kindern und Jugendlichen, bei denen ein sonderpädagogischer Förderbedarf festgestellt wurde. Hier erfolgt die Finanzierung einer fachlich qualifizierten Begleitung durch das Regierungspräsidium.

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