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Selbstverwaltung

Autonomie, das Recht, sich selbst zu verwalten, ist ein wesentliches Lebenselement der Waldorfschulen. Zwar sind im Hinblick auf das Prüfungswesen und die Lehrergenehmigung Vorgaben der staatlichen Kultusbürokratie zu berücksichtigen, aber in die Unterrichtsgestaltung und die Organisation des Schulbetriebs wird nicht hierarchisch hineinregiert. Dieser Gestaltungsfreiraum im Bildungswesen ist ein hohes Gut. Es wäre merkwürdig und würde dem Grundimpuls eines freien Geisteslebens widersprechen, wenn wir diesen Freiraum nach innen nun nicht mit der Ermöglichung selbstbestimmten Handelns und dessen Verwirklichung in Mitbestimmungsmöglichkeiten für die Mitglieder der Schulgemeinschaft ausgestalten würden.

Die weit verteilte Verantwortung, die starke Nutzung des Ehrenamtes in den Verwaltungsaufgaben und die Öffnung wichtiger Entscheidungsprozesse für eine demokratische Beteiligung stellen uns aber auch vor besondere Herausforderungen. Nur wenn jede und jeder für die von ihr oder ihm übernommenen Aufgaben wirklich Verantwortung übernimmt, sie regelmäßig, sachgerecht und verlässlich erfüllt und dabei das Ganze, in dem sie oder er wirkt, mitberücksichtigt, gelingt diese Form der Selbstverwaltung und wird zu einem verbindenden und motivierenden Element der Gemeinschaft. Das gelingt keineswegs immer und es gelingt keineswegs „von selbst“. Es verlangt von allen Beteiligten, Engagement, Umsicht, Achtsamkeit, Selbstkritik, guten Willen, also Fähigkeiten und Wesenszüge, die uns allen prinzipiell zu Gebote stehen und die im Alltag auch unter manchmal widrigen Umständen zu bewähren doch ein beständiger Lernprozess bleibt. Für die Kinder und Jugendlichen, um die es in unserer Schulgemeinschaft geht, ist es ein gutes Vorbild, wenn sie die Erwachsenen mit dieser Entwicklungsaufgabe sich befassen und um eine gute Form gleichberechtigter Gemeinschaft sich bemühen sehen.

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