Vereinsstruktur &

Zuständigkeiten

Heilsam ist nur, wenn im Spiegel der Menschenseele sich bildet die

ganze Gemeinschaft und in der Gemeinschaft lebet der Einzelseele Kraft.

Rudolf Steiner

So sind wir organisiert

Schulverein

Mit der Unterzeichnung des Krippen-, Kindergarten- oder Schulvertrages werden die Eltern Mitglieder unseres Schulvereins. Die Form des Vereins bietet sich für die Träger freier Bildungseinrichtungen u.a. deshalb an, weil das deutsche Vereinsrecht nur wenige Vorgaben macht und so einen breiten Spielraum für die Gestaltung der Selbstverwaltung lässt. Dass die Eltern ebenso wie die Mitarbeiter*innen Mitglieder des Schulvereins sind, bringt zum Ausdruck, dass sie nicht nur als „Kunden“ eine Bildungsdienstleistung in Anspruch nehmen, sondern als Mitunternehmer das Leben des Schulvereins wesentlich mittragen und mitgestalten.

Wie jeder Verein hat auch unser Schulverein eine Mitgliederversammlung und einen Vorstand. Die Mitgliederversammlung wird vom Vorstand zweimal im Jahr einberufen. Auf der Versammlung vor den Sommerferien entscheiden die Mitglieder über die wirtschaftliche und pädagogische Planung für das kommende Schuljahr, auf der Versammlung vor den Weihnachtsferien nehmen sie die Tätigkeits- und Rechenschaftsberichte des Vorstands, der Geschäftsführung, des Schulrates und der SMV entgegen. Die Mitgliederversammlung wählt den Vorstand und kann ihm das Vertrauen entziehen. Gegebenenfalls wäre sie auch für die Auflösung des Schulvereins verantwortlich.

Selbstverwaltung

Als freie Schule hat die Waldorfschule Schwäbisch Hall e.V. die hierarchisch organisierte Außenlenkung der staatlichen Schulen durch eine freiheitliche Verfassung ersetzt. Die Selbstverwaltung erfolgt durch Eltern und Mitarbeitende gemeinsam und stellt ein sehr zukunftsorientiertes soziales Erfahrungsfeld dar. Die pädagogische Leitung wird von der wöchentlich tagenden Lehrerkonferenz wahrgenommen, an der alle Lehrer*innen gleichberechtigt mitwirken. Das Bemühen um das Verständnis des Menschen, der Lebensgesetze und um Fortentwicklung der Pädagogik auf der Basis der anthroposophischen Geisteswissenschaft bildet die gemeinsame Grundlage. Dennoch sind z.B. für die Aufgaben der Prüfungsorganisation und der Lehrergenehmigung gegenüber dem Schulamt und dem Regierungs-präsidium einzelne Kolleg*innen als Repräsentant*innen der Schulleitung benannt.

Vorstand

Der aktuelle Vorstand setzt sich aus folgenden drei Eltern- und Mitarbeitervertretern zusammen:

Kollegiumsvorstand:

  • Dr. Matthias Kirchhoff
  • Dr. Karl Vollmann

Elternvorstand:

  • Nicole Schäfer
  • Torsten Hermes
  • Matthias Grinbold

 

Kontakt

 vorstand1@waldorfschule-hall.de

Aufgaben

  • Der Vorstand ist das Aufsichtsorgan des Vereins. Er formuliert die Aufgabenstellungen des Vereins im Sinne der Ziele dieser Satzung und ist für die Verwirklichung dieser Ziele verantwortlich. Der Vorstand vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder handeln gemeinsam. Der Vorstand kann zur Ausübung seiner Tätigkeit Berater hinzuziehen.

  • Der Vorstand besteht aus sechs Mitgliedern, von denen drei Eltern und drei Mitarbeiter des Kollegiums aus der Wahlvorschlagsliste des Schulrats von der Mitgliederversammlung in freier und geheimer Wahl gewählt werden.

Dem Vorstand obliegt die Berufung und Abberufung der Geschäftsführung. Er führt Aufsicht über die Geschäftsführung. Die Geschäftsführung berichtet dem Vorstand. Er stellt den jährlichen Haushaltsplan, Liquiditätsplan, sowie in Abstimmung mit dem Lehrerkollegium, das pädagogisch-gesellschaftliche Rahmenkonzept des Vereins auf und legt sie der Mitgliederversammlung zur Verabschiedung vor. Er ist gegenüber der Mitgliederversammlung berichtspflichtig und verantwortlich. Der Vorstand legt den Mitgliedern den Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn und Verlustrechung) sowie einen schriftlichen Jahresbericht mit kaufmännischem und pädagogischem Teil vor.

Der Jahresbericht enthält den Rückblick über das abgelaufene Geschäftsjahr und die Planungen für das neue Geschäftsjahr. Er hat insbesondere die Abweichungen zu dem für den Berichtszeitraum von der Mitgliederversammlung verabschiedeten Haushaltsplan sowie dem pädagogisch-gesellschaftlichen Rahmenkonzept zu beschreiben. Scheidet ein Mitglied des Vorstands vor Ablauf seiner Amtszeit aus dem Vorstand aus, so ist binnen vier Monaten eine Mitgliederversammlung zur Nachwahl für die verbleibende Amtszeit des Vorstands einzuberufen.

Geschäftsführung

Der Vorstand ernennt nach § 30 BGB "Besondere Vertreter" als Geschäftsführung. Der Geschäftsführung werden vom Vorstand die Kompetenzen und Verantwortungen für alle Geschäfte übertragen, die der laufende Betrieb der Einrichtungen des Vereins mit sich bringt. Die Geschäftsführung erfüllt darüber hinaus die Arbeitgeberfunktion, sie ist im Rahmen ihrer Geschäftsführungsaufgabe für die kaufmännischen Belange und nachrangig nach § 9 Absatz 2 für die pädagogischen Belange verantwortlich. Die Geschäftsführung gewährleistet die ordnungsgemäße Durchführung der Beschlüsse des Kollegiums und des Vorstands. Die Geschäftsführung berichtet dem Vorstand. Die Geschäftsführung hat alle tatsächlichen und rechtsgeschäftlichen Handlungen zu unterlassen, die über den gewöhnlichen Betrieb hinausgehen, die Grenzen des Vereinszwecks überschreiten, gegen die Satzung verstoßen, Ausnahmecharakter haben oder in sonstiger Weise anderen Organen vorbehalten sind.

Schulrat

Zentrales Organ für den Austausch aller Gruppen und Gremien unseres Schulvereins zu allen Belangen des schulischen Lebens ist der Schulrat. Einmal im Monat kommen in ihm Elternvertreter*innen aus allen Gruppen der Kinderkrippe, des Kindergartens und allen Schulklassen mit Vertreter*innen des Kollegiums, der Geschäftsführung und Verwaltung, der Schülermitverantwortung und dem Vorstand zusammen.

In allen Vorhaben, die mit wesentlichen Änderungen der Pädagogik oder erheblichen zusätzlichen Belastungen des Schulhaushaltes zusammenhängen, ist der Schulrat nicht nur Forum des Austauschs und der Meinungsbildung, sondern kann auch gegenüber konkreten Anträgen zu solchen Vorhaben einen Zustimmungsvorbehalt geltend machen, was dann eine Überarbeitung des Vorhabens erforderlich macht.

Schülermitverantwortung SMV

Ab der 7. Klassenstufe wählt jede Klasse der Freien Waldorfschule zu Beginn eines jeden Schuljahres je eine*n Klassensprecher*in und

ein*e Stellvertreter*in. Diese gewählten Klassenvertreter bilden den Schülerrat. Der Schülerrat wählt aus seiner Mitte eine*n Schülersprecher*in und zwei Stellvertreter*innen. Der Schülerrat erfüllt auf der Grundlage eines im jährlichen Turnus von ihm zu erstellenden Jahresplan die Aufgaben der Schülermitverantwortung und -mitgestaltung. Jährlich werden zwei Mitglieder des Kollegiums als Verbindungslehrer*innen gewählt. Diese Verbindungslehrer*innen unterstützen und beraten den Schülerrat bei der Aufgabenerfüllung. Der Schülerrat, verteten durch Schülersprecher*in und Stellvertreter*in genießen Anhörungsrecht in allen Vereinsgremien.

Geschäftsführung

Die laufenden Geschäfte besorgt im Auftrag des Vorstands das Geschäftsführungs- und Verwaltungsteam im „Grünen Haus“ mit den Arbeitsbereichen Technik, Gelände und Gebäude, Buchhaltung, Finanzen und Personalwesen, Pädagogik, Statistik, interne und externe Kommunikation.

Mit dem Anzeigen der Karte wird ihre IP Adresse
an openstreetmap.org übermittelt.

Kontakt

0791/ 970 61-0

info@waldorfschule-hall.de

Freie Waldorfschule Schwäbisch Hall e.V.

Teurerweg 2

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