Anmeldung
Die Eltern aller vorangemeldeten einzuschulenden Erstklasskinder werden schriftlich von der Schule zu zwei Informationsabenden im Januar eingeladen, bei denen sie über Pädagogik und Struktur einer Waldorfschule informiert werden. Der Besuch dieser Informationsabende ist Voraussetzung für eine Terminvergabe zu den Aufnahmegesprächen. Diese finden in den Winter-/Faschingsferien vor dem jeweiligen Schulbeginn zwischen Eltern, aufzunehmendem Kind und dem Aufnahmegremium der Schule statt.
Ein Wechsel von einer anderen Schule zu uns ist grundsätzlich in allen Klassenstufen möglich.
Wichtig ist: Kein Kind wird aufgrund der finanziellen Leistungsfähigkeit des Elternhauses vom Besuch der Schule ausgeschlossen!
BEITRAGSORDNUNG DER FREIEN WALDORFSCHULE SCHWÄBISCH HALL E.V.
Die Beitragsordnung wurde auf der ordentlichen Mitgliederversammlung am 27. Juni 2023 beschlossen (Stand März 2025).
Der finanzielle Aufwand, der nötig ist, um das pädagogische Angebot des Schulvereins zu ermöglichen, lässt sich derzeit zu knapp 70 % aus öffentlichen Zuschüssen decken. Die restlichen 30 % müssen vom Schulverein selbst – und das heißt in erster Linie aus Beiträgen der Elternhäuser – aufgebracht werden. Mit diesen Beiträgen ermöglichen die Eltern die pädagogische Arbeit des Schulvereins.
Elternbeitrag
Grundsätzlich weisen wir niemanden aus finanziellen Gründen ab, daher kann alternativ ein am Nettofamilieneinkommen orientierter Beitrag gezahlt werden. Für diesen gilt folgende Staffelung:
Die Zahlung eines am Nettofamilieneinkommen bemessenen Beitrags setzt ein Beitragsgespräch voraus. Viele gut verdienende Eltern erweisen sich durch freiwillig höhere Beitragszahlungen solidarisch.
Die Reduzierung des Familienmindestbeitrags unter 100 Euro kann auf Antrag für ein Jahr beschlossen werden. Bestehen die Gründe für eine Reduktion nach diesem Zeitraum weiter fort, kann die Frist verlängert werden.
Der Beitrag ist unabhängig von Ferienzeiten für das jeweilige Schuljahr zu bezahlen, das vom 1. August bis 31. Juli des Folgejahres dauert. Bei Kindern, die während des Schuljahres aufgenommen werden oder ausscheiden, sind die Monatsbeiträge auch dann für den Monat des Eintritts oder Austritts voll zu entrichten, wenn Leistungen des Schulvereins nicht den ganzen Monat über in Anspruch genommen werden.
Beitragsanpassung
Der Vorstand kann im Rahmen der Haushaltsplanung zum Ergebnis kommen, dass der Elternbeitrag prozentual zu erhöhen oder zu senken ist. Die Mitgliederversammlung des Schulvereins stimmt über die Annahme der Haushaltsplanung des Vorstandes und damit auch über die Höhe des Gesamtelternbeitrags ab. Nach der Mitgliederversammlung erhalten die Elternhäuser eine schriftliche Information über die prozentuale Anpassung. Sollte der neue Beitrag nicht geleistet werden können, besteht gemäß Beitragsregelung die Möglichkeit, eine Stundung oder Reduzierung beim Vorstand zu beantragen.
Darüber hinaus ist – um die nach wie vor notwendigen Umbaumaßnahmen finanzieren zu können – bei Eintritt in die Schule ein so genanntes
"Baudarlehen" (d.h. eine Einlage in den Vereinsfonds) zur Bildung eines kreditwürdigen Eigenkapitals zur Verfügung zu stellen. Diese einmalige Einlage in Höhe von 2.500 Euro wird rückzahlbar, sobald das letzte Kind des Elternhauses die Schule verlässt. Bei Finanzierungsproblemen sind
individuelle Lösungen möglich.
Weitere Kosten für Schulmaterialien wie Hefte, Aquarell, Stifte etc. fallen zusätzlich an.
0791/ 970 61-0
Freie Waldorfschule Schwäbisch Hall e.V.
Teurerweg 2
74523 Schwäbisch Hall
Copyright © 2024 Freie Waldorfschule Schwäbisch Hall. Alle Rechte vorbehalten, all rights reserved.