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Finanzen und Beiträge

Wichtig ist:
Kein Kind wird aufgrund der finanziellen Leistungsfähigkeit des Elternhauses vom Besuch der Schule ausgeschlossen. Eine Sonderung nach Einkommensverhältnissen findet nicht statt.

BEITRAGSORDNUNG DER FREIEN WALDORFSCHULE SCHWÄBISCH HALL E.V.
Die Beitragsordnung wurde auf der ordentlichen Mitgliederversammlung am 14. März 2017 beschlossen.
 
FÜR DIE KINDERKRIPPE DES SCHULVEREINS GILT EINE GESONDERTE BEITRAGSORDNUNG.


Der finanzielle Aufwand, der nötig ist, um das pädagogische Angebot des Schulvereins zu ermöglichen, lässt sich derzeit zu knapp 70% aus öffentlichen Zuschüssen decken. Die restlichen 30% müssen vom Schulverein selbst - und das heißt in erster Linie aus Beiträgen der Elternhäuser - aufgebracht werden. Mit diesen Beiträgen bezahlen die Eltern nicht eine Dienstleistung, sondern sie ermöglichen als „Mitunternehmer“ des Schulvereins dessen pädagogische Arbeit.

ELTERNBEITRAG
Familien mit einem Kind 265,- Euro monatlich
Familien mit zwei Kindern 300,- Euro monatlich
Familien mit drei und mehr Kindern 330,- Euro monatlich

Alternativ kann ein Nettofamilieneinkommen (Nettofamilieneinkommen = Bruttofamilieneinkommen abzüglich Steuern und Sozialversicherungsabgaben) orientierter Beitrag gezahlt werden. Für diesen gilt folgende Staffelung:

Für das erste Kind   5 % des Nettoeinkommens

Für das zweite Kind 3,5 % des Nettoeinkommens

Für das dritte Kind   2,5 % des Nettoeinkommens

Für weitere Kinder wird kein zusätzlicher Beitrag erhoben.

Die Zahlung eines Nettofamilieneinkommens bemessenen Beitrag setzt ein Beitragsgespräch mit den Finanzgesprächsbeauftragten des Vorstands voraus, in dem die Einkommensverhältnisse in geeigneter Weise offen gelegt und danach der Beitrag bemessen wird.

Der Schulverein ist auf freiwillige höhere Beiträge derjenigen Eltern angewiesen, denen das möglich ist, da aufgrund von sozialen Notlagen nicht immer alle Eltern in der Lage sind, den vollen Beitrag aufzubringen.
Sollte der Beitrag nicht geleistet werden können, so ist dies dem Vorstand bzw. dem von die-sem beauftragten Finanzgesprächsbeauftragten in einem Gespräch mit Vorlage der entsprechenden Nachweise zu begründen. Eine teilweise Stundung oder Reduzierung bis maximal zum Mindestbeitrag kann dann zeitlich auf maximal 1 Jahr befristet beschlossen werden.
Die Reduzierung des Familienmindestbeitrags unter 100,- Euro kann auf Antrag nur vom Vorstand beschlossen werden.
Bestehen die Gründe für eine Reduktion nach diesem Zeitraum weiter fort, so wendet sich das Elternhaus nach Ablauf der Befristung erneut an den Vorstand. Ansonsten wird der Beitrag automatisch wieder auf das vorherige Niveau angehoben.
Der Beitrag ist unabhängig von Ferienzeiten für das jeweilige Schuljahr zu bezahlen, das vom 1. August bis 31. Juli des Folgejahres dauert. Bei Kindern, die während des Schuljahres aufgenommen werden oder ausscheiden, sind die Monatsbeiträge auch dann für den Monat des Eintritts oder Austritts voll zu entrichten, wenn Leistungen des Schulvereins nicht den ganzen Monat über in Anspruch genommen werden.

BEITRAGSANPASSUNG
Der Vorstand kann im Rahmen der Haushaltsplanung zum Ergebnis kommen, dass der Elternbeitrag prozentual zu erhöhen oder zu senken ist. Die Mitgliederversammlung des Schulvereins stimmt über die Annahme der Haushaltsplanung des Vorstandes und damit auch über die Höhe des Gesamtelternbeitrags ab. Nach der Mitgliederversammlung erhalten die Elternhäuser eine schriftliche Information über die prozentuale Anpassung.
Sollte der neue Beitrag nicht geleistet werden können so besteht - nach den gleichen Regelungen wie auch beim zuvor gültigen Beitrag - die Möglichkeit, eine teilweise Stunden oder Reduzierung beim Vorstand zu beantragen.

Darüber hinaus ist - um die nach wie vor notwendigen Umbaumaßnahmen finanzieren zu können - bei Eintritt in die Schule ein so genanntes "Baudarlehen" (d.h. eine Einlage in den Vereinsfonds) zur Bildung eines kreditwürdigen Eigenkapitals zur Verfügung zu stellen. Diese einmalige Einlage in Höhe von € 2.500,- wird rückzahlbar, sobald das letzte Kind des Elternhauses die Schule verlässt. Bei Finanzierungsproblemen sind individuelle Lösungen möglich.

Nächste Veranstaltungen

Keine Termine

Internationale Wochen gegen Rassismus vom 20.03.-02.04.2023

Flagge zeigen

Auch in diesem Jahr zeigt das Zentrum für internationale kulturelle Bildung am Goethe-Institut Schwäbisch Hall Flagge, um sich gemeinsam und öffentlich gegen Rassismus zu positionieren. Im vergangenen Jahr haben sich bereits mehrere Institutionen angeschlossen, darunter die Stadt Schwäbisch Hall, AWO, Diakoneo, Freilichtspiele uvm…

In diesem Jahr sind auch wir dabei und zeigen Flagge für:

Individualität, Vielfalt und Wertschätzung
 

Die Würde des Menschen und die Wertschätzung für unser Gegenüber, unsere Umwelt steht für uns an erster Stelle. Die Vielfalt unserer kulturreichen Erde darf leben vom gemeinsamen Entwickeln, sich austauschen und sich begegnen in einem liebevollen, respektvollen Miteinander und Füreinander. Die Individualität in unserem Geiste eröffnet uns die Quelle der kulturellen Bereicherung, gemeinsam zu erschaffen, zu wachsen.

Die Schöpfung ist Reichtum und Fülle im Überfluss und wir sind Teil der Schöpfung!

https://stiftung-gegen-rassismus.de/iwgr

 

Flagge gegen Rassismus Int

 
 

Offene Stellen

In der Schule suchen wir

  • Ab dem Schuljahr 2023/24 eine/n Musiklehrer*in (m/w/d) für die Mittel- und Oberstufe, Stellenumfang 75 %.
  • Mitarbeiter*in für das technische Büro (Hausmeister steht zur Seite), technisches und kaufmännisches Verständnis erwünscht, 20 Wochenstd., ab sofort.
  • Ab dem Schuljahr 2023/24 eine/n Französischlehrer/in (m/w/d) mit einem Stellenumfang von 75 – 100 %Möglichst mit der Berechtigung zur Abitursabnahme.
  • Ab dem Schuljahr 2022/23 eine Lehrkraft (m/w/d) für den Mädchensport in den Klassen 9 – 11, Arbeitsumfang 6 Unterrichtseinheiten.
  • Ab dem Schuljahr 2022/23 eine Lehrkraft (m/w/d) für den EDV-Unterricht, Arbeitsumfang 8 Unterrichtseinheiten.
Weiterlesen ...

 

Im Kindergarten suchen wir

  • Eine Erzieher/in (m/w/d) Voll- oder Teilzeit für unseren Neubau in der Crailsheimer Straße
  • Anerkennungspraktikanten/innen (m/w/d) für das Kindergarten/Krippenjahr 23/24, auch für den Standort auf dem Teurershof.
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Cloud-Speicher

zur Ablage
https://ablage.fws-sha.de/

zum BBB Server
http://meeting.akd-data.de

Zugangsdaten bei Ihrer Klassenlehrer:in bzw. Klassenbetreuer:in erhältlich

Aktuelles

Regelmäßige Kurse und Workshops

Keine Termine
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