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Finanzen und Beiträge

Wichtig ist:
Kein Kind wird aufgrund der finanziellen Leistungsfähigkeit des Elternhauses vom Besuch der Schule ausgeschlossen. Eine Sonderung nach Einkommensverhältnissen findet nicht statt.

BEITRAGSORDNUNG DER FREIEN WALDORFSCHULE SCHWÄBISCH HALL E.V.
Die Beitragsordnung wurde auf der ordentlichen Mitgliederversammlung am 27. Juni 2023 beschlossen.
 
FÜR DIE KINDERKRIPPE DES SCHULVEREINS GILT EINE GESONDERTE BEITRAGSORDNUNG.


Der finanzielle Aufwand, der nötig ist, um das pädagogische Angebot des Schulvereins zu ermöglichen, lässt sich derzeit zu knapp 70% aus öffentlichen Zuschüssen decken. Die restlichen 30% müssen vom Schulverein selbst - und das heißt in erster Linie aus Beiträgen der Elternhäuser - aufgebracht werden. Mit diesen Beiträgen bezahlen die Eltern nicht eine Dienstleistung, sondern sie ermöglichen als „Mitunternehmer“ des Schulvereins dessen pädagogische Arbeit.

ELTERNBEITRAG
Familien mit einem Kind 295,- Euro monatlich
Familien mit zwei Kindern 330,- Euro monatlich
Familien mit drei und mehr Kindern 360,- Euro monatlich

Alternativ kann ein Nettofamilieneinkommen (Nettofamilieneinkommen = Bruttofamilieneinkommen abzüglich Steuern und Sozialversicherungsabgaben) orientierter Beitrag gezahlt werden. Für diesen gilt folgende Staffelung:

Für das erste Kind   5 % des Nettoeinkommens

Für das zweite Kind 3,5 % des Nettoeinkommens

Für das dritte Kind   2,5 % des Nettoeinkommens

Für weitere Kinder wird kein zusätzlicher Beitrag erhoben.

Die Zahlung eines Nettofamilieneinkommens bemessenen Beitrag setzt ein Beitragsgespräch mit den Finanzgesprächsbeauftragten des Vorstands voraus, in dem die Einkommensverhältnisse in geeigneter Weise offen gelegt und danach der Beitrag bemessen wird.

Der Schulverein ist auf freiwillige höhere Beiträge derjenigen Eltern angewiesen, denen das möglich ist, da aufgrund von sozialen Notlagen nicht immer alle Eltern in der Lage sind, den vollen Beitrag aufzubringen.
Sollte der Beitrag nicht geleistet werden können, so ist dies dem Vorstand bzw. dem von die-sem beauftragten Finanzgesprächsbeauftragten in einem Gespräch mit Vorlage der entsprechenden Nachweise zu begründen. Eine teilweise Stundung oder Reduzierung bis maximal zum Mindestbeitrag kann dann zeitlich auf maximal 1 Jahr befristet beschlossen werden.
Die Reduzierung des Familienmindestbeitrags unter 100,- Euro kann auf Antrag nur vom Vorstand beschlossen werden.
Bestehen die Gründe für eine Reduktion nach diesem Zeitraum weiter fort, so wendet sich das Elternhaus nach Ablauf der Befristung erneut an den Vorstand. Ansonsten wird der Beitrag automatisch wieder auf das vorherige Niveau angehoben.
Der Beitrag ist unabhängig von Ferienzeiten für das jeweilige Schuljahr zu bezahlen, das vom 1. August bis 31. Juli des Folgejahres dauert. Bei Kindern, die während des Schuljahres aufgenommen werden oder ausscheiden, sind die Monatsbeiträge auch dann für den Monat des Eintritts oder Austritts voll zu entrichten, wenn Leistungen des Schulvereins nicht den ganzen Monat über in Anspruch genommen werden.

BEITRAGSANPASSUNG
Der Vorstand kann im Rahmen der Haushaltsplanung zum Ergebnis kommen, dass der Elternbeitrag prozentual zu erhöhen oder zu senken ist. Die Mitgliederversammlung des Schulvereins stimmt über die Annahme der Haushaltsplanung des Vorstandes und damit auch über die Höhe des Gesamtelternbeitrags ab. Nach der Mitgliederversammlung erhalten die Elternhäuser eine schriftliche Information über die prozentuale Anpassung.
Sollte der neue Beitrag nicht geleistet werden können so besteht - nach den gleichen Regelungen wie auch beim zuvor gültigen Beitrag - die Möglichkeit, eine teilweise Stunden oder Reduzierung beim Vorstand zu beantragen.

Darüber hinaus ist - um die nach wie vor notwendigen Umbaumaßnahmen finanzieren zu können - bei Eintritt in die Schule ein so genanntes "Baudarlehen" (d.h. eine Einlage in den Vereinsfonds) zur Bildung eines kreditwürdigen Eigenkapitals zur Verfügung zu stellen. Diese einmalige Einlage in Höhe von € 2.500,- wird rückzahlbar, sobald das letzte Kind des Elternhauses die Schule verlässt. Bei Finanzierungsproblemen sind individuelle Lösungen möglich.

Nächste Veranstaltungen

Keine Termine

Ferienplan Waldorfschule Schwäbisch Hall

Ferienplankor3 23 24

Offene Stellen

In der Schule suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt:

  • Auszubildende*r Kaufmann/-frau für Büromanagement (m/w/d), Ausbildungsbeginn Herbst 2024, Voraussetzung: Abschluss der mittleren Reife
  • als Krankheitsvertretung ab sofort  eine*n Eurythmielehrer*in (m/w/d), Stellenumfang 50%, für die Klassen 6-11.
  • Musiklehrer/in (m/w/d) für die Mittel- und Oberstufe, Stellenumfang 75%, ab sofort.

In der Schule suchen wir zum Schuljahr 24/25:

  • Klassenlehrer/in (m/w/d), für die nächste 1. Klasse.
  • Heileurythmisten/in (m/w/d), 50 % Stelle.
  • als Mutterschaftsvertretung Mathematik und Physik (m/w/d), in der Oberstufe, Stelle ca. 50 %.

 

 

 


 


 

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Im Kindergarten suchen wir

  • Eine Erzieher/in (m/w/d) Voll- oder Teilzeit für unseren Neubau in der Crailsheimer Straße
  • Eine Erzieher/in (m/w/d) 80 % Stelle, wenn möglich mit Waldorferzieherausbildung
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Für die Krippe suchen wir

  • Eine  Anerkennungspraktikant/in und FSJler/in für 2024/2025
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Cloud-Speicher

zur Ablage
https://ablage.fws-sha.de/

zum BBB Server
http://meeting.akd-data.de

Zugangsdaten bei Ihrer Klassenlehrer:in bzw. Klassenbetreuer:in erhältlich

Aktuelles

Regelmäßige Kurse und Workshops

Keine Termine
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